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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cyberwatch Solutions GmbH

Stand: 07.2026


Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Cyberwatch Solutions GmbH (nachfolgend „CWS“) und ihren Kunden.

CWS unterstützt Unternehmen insbesondere in den Bereichen Cybersecurity, Informationssicherheit, NIS2-Readiness, Compliance, Risikomanagement, IT-Governance, Managed Services, Managed Security Services, Anbietersteuerung, Sicherheitsanalysen, Awareness-Maßnahmen sowie der Einführung, Absicherung und Governance von Künstlicher Intelligenz (KI).

Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, Angebote, Projekte, Beratungen, Analysen, Werkleistungen, Managed Services und sonstigen Leistungen von CWS.

§ 1 ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Cyberwatch Solutions GmbH.

1.2 Das Angebot von CWS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3 Vertragsgrundlage sind in folgender Reihenfolge:

​ ​a) Individuelle Vereinbarungen,
​ ​​b) Auftragsbestätigungen,
​ ​​c) Leistungsbeschreibungen,
​ ​​d) Service Level Agreements,
​ ​​e) diese AGB.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CWS stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.5 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wird.


§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Angebote von CWS sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, elektronische Bestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

2.3 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2.4 CWS ist berechtigt, Angebote bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit zu widerrufen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wurde.


§ 3 LEISTUNGSGEGENSTAND

3.1 CWS erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Cybersecurity-Beratung
  • Informationssicherheit
  • NIS2-Readiness
  • Compliance
  • Risikomanagement
  • IT-Governance
  • Security Assessments
  • Security Audits
  • Awareness und Schulungen
  • Managed Security Guidance
  • MSP- und MSSP-Steuerung
  • Anbieterkoordination
  • Projektmanagement
  • KI-Beratung
  • KI-Governance
  • KI-Risikobewertungen
  • Digitalisierungsvorhaben
  • Netzwerkplanung
  • Netzwerkaufbau
  • Netzwerkbetrieb
  • Netzwerkbetreuung
  • Netzwerksicherheit
  • Firewall- und Security-Infrastrukturen
  • WLAN-Infrastrukturen
  • IT-Infrastrukturprojekte

3.2 Inhalt, Umfang und Zielsetzung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

3.3 Angaben auf Webseiten, in Broschüren, Präsentationen, Konzepten oder Marketingunterlagen dienen ausschließlich der allgemeinen Leistungsbeschreibung und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar.

3.4 CWS erbringt ihre Leistungen als unabhängiger Berater, Sicherheitskoordinator und Projektbegleiter.

3.5 Empfehlungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Wissens- und Technologiestand.

3.6 CWS schuldet grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Zertifizierung, keine Auditfreigabe und keine behördliche Anerkennung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.7 Die Verantwortung für Entscheidungen, Investitionen, Beschaffungen sowie die Umsetzung empfohlener Maßnahmen verbleibt beim Kunden.

3.8 CWS übernimmt keine Garantie dafür, dass Sicherheitsvorfälle, Cyberangriffe, Datenschutzverletzungen, Systemausfälle oder sonstige Schäden vollständig verhindert werden können.

3.9 Soweit CWS Netzwerkkomponenten, Firewalls, Switches, Access Points, Server, Software oder sonstige IT-Systeme installiert, integriert oder konfiguriert, erfolgt dies auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und Herstellerangaben.

3.10 CWS übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Kompatibilität mit Systemen, Anwendungen oder Komponenten Dritter, die nach Abschluss der Leistungen geändert, aktualisiert oder ersetzt werden.

3.11 Änderungen an Konfigurationen, Sicherheitsrichtlinien oder Systemeinstellungen durch den Kunden oder durch Dritte nach Übergabe der Leistungen liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von CWS.


§ 4 LEISTUNGEN DRITTER

4.1 Soweit Leistungen von Herstellern, Cloud-Anbietern, MSPs, MSSPs, Softwareherstellern oder sonstigen Dritten betroffen sind, haftet CWS nicht für deren Leistungserbringung.

4.2 Empfehlungen zu Produkten, Herstellern oder Dienstleistern stellen keine Garantie für deren Leistungsfähigkeit dar.

4.3 Technische, organisatorische oder wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden auf Basis von Empfehlungen von CWS erfolgen in eigener Verantwortung des Kunden.

4.4 Soweit CWS Hardware, Netzwerkkomponenten, Firewalls, Switches, Access Points oder sonstige Systeme liefert, installiert, konfiguriert oder in Betrieb nimmt, erfolgt dies auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Anforderungen und Informationen. CWS übernimmt keine Gewähr dafür, dass vorhandene Systeme des Kunden oder von Dritten uneingeschränkt kompatibel sind oder dauerhaft mit den gelieferten oder konfigurierten Komponenten zusammenarbeiten.

4.5 Nach Übergabe, Inbetriebnahme oder Abnahme vorgenommene Änderungen durch den Kunden, dessen Mitarbeiter, Dienstleister, MSP, MSSP, Hersteller oder sonstige Dritte liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von CWS. Für hierdurch entstehende Fehlfunktionen, Sicherheitslücken oder Schäden übernimmt CWS keine Haftung.


§ 5 KI-BEZOGENE LEISTUNGEN

5.1 Bei Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz erfolgen Empfehlungen auf Grundlage des jeweils aktuellen technischen und regulatorischen Kenntnisstandes.

5.2 Ergebnisse von KI-Systemen können fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder situationsabhängig sein.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Ergebnisse eigenständig fachlich zu prüfen.

5.4 CWS übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Reproduzierbarkeit KI-generierter Ergebnisse.


§ 6 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

6.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und Zugänge rechtzeitig bereit.

6.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

6.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher bereitgestellter Informationen.

6.4 Der Kunde ist für die Durchführung angemessener Datensicherungen selbst verantwortlich. Vor Eingriffen in Systeme, Netzwerke, Firewalls, Server oder Endgeräte hat der Kunde die Sicherung seiner Daten eigenverantwortlich sicherzustellen.

6.5 Der Kunde benennt einen fachlichen Ansprechpartner, der berechtigt ist, erforderliche Entscheidungen während der Projektdurchführung zu treffen oder herbeizuführen.


§ 7 TERMINE

7.1 Angegebene Termine gelten als unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

7.2 Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, fehlenden Mitwirkungen oder Verzögerungen durch Dritte.

7.3 Gerät der Kunde mit erforderlichen Mitwirkungsleistungen in Verzug, ist CWS berechtigt, vereinbarte Projekt- und Ausführungstermine entsprechend anzupassen.


§ 8 VERGÜTUNG

8.1 Die Vergütung erfolgt nach Aufwand, Festpreis oder wiederkehrendem Vergütungsmodell entsprechend der jeweiligen Vereinbarung.

8.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.3 Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert berechnet.

8.4 Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden entsteht, kann gesondert nach Aufwand berechnet werden.


§ 9 REISEKOSTEN

9.1 Reise- und Übernachtungskosten werden nur berechnet, sofern eine persönliche Anwesenheit erforderlich oder vom Kunden gewünscht ist.

9.2 Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis.

9.3 Reisezeiten können gesondert vergütet werden, sofern dies vereinbart wurde.


§ 10 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

10.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.

10.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

10.3 CWS ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

10.4 Bei erheblichem Zahlungsverzug kann CWS Leistungen bis zur Zahlung aussetzen.

10.5 Gelieferte Waren, Hardware, Netzwerkkomponenten, Firewalls, Switches, Access Points, Softwarelizenzen und sonstige Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von CWS. Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

10.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt.

10.7 CWS ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen.


§ 11 VERTRAULICHKEIT

11.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen.

11.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11.3 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.


§ 12 DATENSCHUTZ

12.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden Datenschutzgesetze.

12.2 Soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

12.3 CWS ist berechtigt, geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen.

12.4 CWS ist berechtigt, zur Leistungserbringung technische Dienstleister, Hosting-Anbieter, Cloud-Dienste, Sicherheitsdienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.


§ 13 NUTZUNGSRECHTE

13.1 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein dauerhaftes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Berichten, Analysen, Konzepten und Dokumentationen für eigene betriebliche Zwecke.

13.2 Methoden, Vorlagen, Frameworks, Standards, Prozesse, Bewertungsmodelle und Know-how verbleiben im Eigentum von CWS.

13.3 Eine Weitergabe an Dritte zu Vermarktungs- oder Vertriebszwecken bedarf der vorherigen Zustimmung von CWS.

13.4 Eine Bearbeitung, Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung oder Weitergabe von Arbeitsergebnissen über den vereinbarten Nutzungszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von CWS.

13.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte an Arbeitsergebnissen bei CWS.


§ 14 ABNAHME VON WERKLEISTUNGEN

14.1 Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn

​​a) der Kunde die Abnahme erklärt,
​ ​​b) der Kunde die Ergebnisse produktiv nutzt oder
​ ​​c) innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.

14.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

14.3 Installations-, Integrations- und Konfigurationsleistungen gelten spätestens mit Inbetriebnahme und produktiver Nutzung als abgenommen.

14.4 Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Inbetriebnahme keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.


§ 15 GEWÄHRLEISTUNG

15.1 CWS erbringt ihre Leistungen nach anerkannten fachlichen Standards.

15.2 Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

15.3 CWS erhält die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

15.4 Weitergehende Ansprüche aufgrund von Mängeln bestehen ausschließlich im Rahmen der Regelungen des § 16 (Haftung).


§ 16 HAFTUNG

16.1 CWS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

16.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste sowie ausgebliebene Einsparungen ausgeschlossen.

16.4 Die Haftung für Datenverluste ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

16.5 CWS haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle, Cyberangriffe, Datenschutzverletzungen oder sonstige Schäden, die durch Leistungen, Produkte oder Systeme von Herstellern, Cloud-Anbietern, MSPs, MSSPs oder sonstigen Dritten verursacht werden.

16.6 CWS haftet nicht für Schäden, Sicherheitsvorfälle, Cyberangriffe, Schadsoftware, Datenschutzverletzungen, Systemausfälle oder Vermögensschäden, soweit diese auf

​ ​a) unbekannte Schwachstellen,
​ ​b) Zero-Day-Exploits,
​ ​c) Herstellerfehler,
​ ​d) Handlungen Dritter,
​ ​e) fehlerhafte, unvollständige oder unterlassene Umsetzung von Empfehlungen,
​ ​f) nachträgliche Änderungen an Systemen, Konfigurationen oder Sicherheitsrichtlinien durch den Kunden oder Dritte oder
​ ​g) sonstige außerhalb des Einflussbereichs von CWS liegende Umstände zurückzuführen sind.

16.7 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von CWS pro Schadensereignis auf die zum Schadenszeitpunkt bestehende Deckungssumme der Betriebshaftpflicht- und/oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von CWS begrenzt.

16.8 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Organe, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von CWS.

16.9 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.


§ 17 HÖHERE GEWALT

17.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt.

17.2 Hierzu gehören insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien.


§ 18 REFERENZEN

18.1 CWS ist berechtigt, den Namen und das Unternehmenslogo des Kunden in Referenzlisten, Angeboten, Präsentationen und auf der Unternehmenswebseite zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

18.2 Der Kunde kann einer Referenznennung aus berechtigtem Interesse jederzeit widersprechen.

18.3 Ein Widerspruch hat keine Auswirkungen auf bereits veröffentlichte Referenzangaben und wirkt ausschließlich für zukünftige Veröffentlichungen.


§ 19 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

19.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.

19.2 Laufende Service- oder Betreuungsverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine individuelle Vereinbarung etwas anderes vorsieht.

19.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 20 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

20.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen mindestens der Textform.

20.2 Erfüllungsort ist Berlin.

20.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

20.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



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